- Abhollieferung
- Begriff aus der Umsatzsteuer und aus dem Bereich der Verbrauchsteuern: Lieferung, bei der der (private) Kunde die Ware beim Lieferanten selbst abholt oder von dort durch einen Beauftragten abholen lässt. Bei A. innerhalb des europäischen Binnenmarktes gilt abweichend von den sonstigen Grundsätzen bei Umsatzsteuer und Verbrauchsbesteuerung nicht das Bestimmungs-, sondern das ⇡ Ursprungslandprinzip.- Ausnahme: ⇡ Neue Fahrzeuge.- Gegensatz: ⇡ Versandhandelsregelung, ⇡ Erwerbsteuer.
Lexikon der Economics. 2013.